Allgemeine Geschäftsbedingungen

General GmbH ABBUND-ZENTRUM OWL

§ 1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Bestellungen des Kunden bei der General Holztechnik GmbH, stellen lediglich ein Angebot der General Holztechnik GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die General Holztechnik GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch die General Holztechnik GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

§ 2. LIEFERUNG

2.1 General Holztechnik GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der General Holztechnik GmbH. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf verarbeitete und weiterverarbeitete Ware sowie auf solche, die gemäß § 946 BGB wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden ist.

§ 4. GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die General Holztechnik GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

§ 5. HAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die General Holztechnik GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die die General Holztechnik GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 6. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist Halle/Westfalen.

§7. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Halle/Westfalen.